Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Anwender der Tarifverträge

Unternehmensgründung

  • Gründung im August 2013

Standorte

  • Hamburg - seit August 2013
  • Berlin - seit März 2019
  • München - ab Februar 2020

Arbeitnehmerüberlassung

  • seit August 2013
  • seit Juni 2016 unbefristete Erlaubnis

Personalvermittlung

  • seit November 2014

Exclusive Search

  • seit Juli 2018

ENITAS ist Anwender der BAP/DGB Tarifverträge

  • seit Unternehmensgründung

Mitgliedschaften

  • Mitglied beim Gesamtverband der
    Personaldienstleister e.V. (GVP)

    Der GVP ist ein Zusammenschluss des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Er verfügt deshalb über jahrzehntelange Erfahrung in der Interessenvertretung der Branche. Die Mitglieder beider Verbände haben sich 2023 für ein gemeinsames, starkes Branchen-Sprachrohr entschieden. Eine Vertretung, die künftig die Personaldienstleistung in ihrer ganzen Vielfalt umfasst. Der GVP ist ein Verband, der seinen Mitgliedern die Dienstleistungen bietet, die eine sich rasant verändernde Unternehmenswelt erfordert.
    Weitere Informationen zum GVP erhalten Sie unter www.personaldienstleister.de
  • Mitglied der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
    Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie über einer Millionen Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen Sicherheit. Insgesamt sind in ihr über neun Millionen Beschäftigte, die eine versicherte Tätigkeit ausüben, gegen die Folgen von arbeitsbedingten Risiken versichert. Neben Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten werden auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgedeckt.
    Weitere Informationen zur VBG erhalten Sie unter www.vbg.de

Stellen suchen und finden im ENITAS Jobportal
bewerben
Online Personalanfrage starten
Zugang zum Mitarbeiterbereich