Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Anwender der Tarifverträge

Unternehmensgründung

  • Gründung im August 2013

Standorte

  • Hamburg - seit August 2013
  • Berlin - seit März 2019
  • München - ab Februar 2020

Arbeitnehmerüberlassung

  • seit August 2013
  • seit Juni 2016 unbefristete Erlaubnis

Personalvermittlung

  • seit November 2014

Exclusive Search

  • seit Juli 2018

ENITAS ist Anwender der BAP/DGB Tarifverträge

  • seit Unternehmensgründung

Mitgliedschaften

  • Mitglied beim Bundesarbeitgeberverband
    der Personaldienstleister e. V. (BAP)

    Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) ist aus dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) hervorgegangen. Seit 2011 bündelt der BAP die Kräfte der Personaldienstleister und vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder. Der BAP ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Er bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und setzt sich für eine ausgeglichene Tarifpolitik ein.
    Weitere Informationen zum BAP erhalten Sie unter www.personaldienstleister.de
  • Mitglied der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
    Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie über einer Millionen Mitgliedsunternehmen aus über 100 Branchen Sicherheit. Insgesamt sind in ihr über neun Millionen Beschäftigte, die eine versicherte Tätigkeit ausüben, gegen die Folgen von arbeitsbedingten Risiken versichert. Neben Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten werden auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgedeckt.
    Weitere Informationen zur VBG erhalten Sie unter www.vbg.de

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